Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 15. Januar 2015) §1 Geltung der AGB Die Milengo GmbH (nachfolgend „Milengo“ genannt) erbringt ihre Übersetzungsdienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt). Abweichenden Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. §2 Zustandekommen des Auftrags Milengo erstellt ein Angebot über die von Milengo zu erbringenden Übersetzungsdienstleistungen. Mit Eingang des durch den Kunden rechtsverbindlich gegengezeichneten Angebotes bei Milengo kommt der Auftrag zustande. Milengo kann vor Vertragsschluss die Vorlage eines schriftlichen Vollmachtsnachweises, einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank verlangen. §3 Umfang und Beschaffenheit der Übersetzungsdienstleistungen 1. Umfang Der Umfang der von Milengo zu erbringenden Übersetzungsdienstleistungen ergibt sich aus dem Angebot und ggf. dessen Anlagen. Über den vertraglich vereinbarten Leis- tungsumfang hinausgehende Leistungen (nachfolgend „zusätzliche Leistungen“ genannt) können vom Kunden beauftragt werden und sind in jedem Fall zusätzlich zu vergüten. Soweit nicht anders vereinbart, berechnet sich diese Vergütung nach Auf- wand gemäß der jeweils geltenden Preisliste von Milengo. 2. Beschaffenheit Milengo erbringt Übersetzungsdienstleistungen, die folgende Qualitätsanforderungen erfüllen Sachliche und kulturelle Richtigkeit und GenauigkeitKorrekte und konsistente Verwendung der vorgegebenen Terminologie (Glossar, falls vorhanden) bzw. geeigneter Standardterminologie und Befolgung vorgegebener Stilrichtlinien (Style-Guide, falls vorhanden) bzw. adäquater Standardstilregeln. Sprachliche Korrektheit gemäß gelten- der Grammatik- und Rechtschreibregeln. §4 Rechteeinräumung Soweit nichts anderes vereinbart wurde, räumt Milengo dem Kunden mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung das Recht ein, die von Milengo erstellten Übersetzungen zu vervielfältigen und zu verbreiten. Milengo hat jedoch das Recht, auf allen Vervielfältigungen und Veröffentlichungen von Übersetzungsleistungen als Übersetzungsagentur mit ihrer Internetadresse genannt zu werden. Bis zur vollständigen Bezahlung ist der Kunde zur vorläufigen Nutzung berechtigt, wobei die vorläufige Nutzungsbefugnis von Milengo jederzeit bis zur vollständigen Bezahlung widerrufen werden kann. §5 Vergütung 1. Grundsatz Die Vergütung für die Übersetzungsdienstleistungen richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag. Soweit dort nichts anderes vereinbart wurde, stellt Milengo dem Kunden die Übersetzungsdienstleistungen nach Aufwand gemäß der jeweils geltenden Preisliste von Milengo in Rechnung. 2. Eilaufträge Für Eilaufträge (Aufträge, die eines besonderen zeitlichen und/oder verwaltungstechnischen Aufwands bedürfen und nicht innerhalb der gewöhnlichen Lieferfristen erfolgen sollen) wird ein Zuschlag in Höhe von 30 % berechnet. 3. Mindestgebühr Für Aufträge, deren Nettoauftragswert pro Sprache unter 50,00 EUR liegt, wird zur Deckung des verwaltungstechnischen Auf- wands eine Mindestgebühr von 50,00 EUR pro Sprache zzgl. 10 % Managementgebühr berechnet. 4. Änderungen oder Kündigung des Auftrags Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, umfangreiche Planungen oder dergleichen ändert und/oder den Auftrag kündigt, wird er Milengo die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zahlen. Die Höhe der ersparten Aufwendungen wird hiermit zwischen Milengo und dem Kunden mit 40 % des Auftragswerts vereinbart, ohne dass es eines konkreten Nachweises durch Milengo bedarf. 5. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug Die Bezahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen ist der Eingang auf dem Konto von Milengo maßgeblich. Bei Großaufträgen ist Milengo berechtigt, für in sich geschlossene Teilleistungen Abschlagszahlungen zu verlangen, die nach Lieferung der erbrachten Teilleistungen fällig werden. Großaufträge sind Aufträge, die einen Auftragswert von EUR 10.000,00 netto und/oder eine Projektlaufzeit von mehr 30 Tagen über- schreiten. In sich abgeschlossene Teilleistungen sind insbesondere einzelne Kapitel, einzelne Module oder einzelne Sprachversionen. Gerät der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, behält sich Milengo das Recht vor, die Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung zu verweigern. Soweit verbindliche Leistungstermine vereinbart sind, verlängert sich die Leistungsfrist um die Anzahl an Tage, die der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist. Bei Zahlungsverzug sind die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen; weitergehende gesetzliche Ansprüche von Milengo bleiben hiervon unberührt. §6 Liefertermine Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Liefertermine werden ggf. bei der Auftragsvergabe einvernehmlich vereinbart. Milengo wird nach besten Kräften versuchen, den Liefertermin einzuhalten. Sollte ein unvermeidbarer Lieferverzug (z. B. aufgrund unerwarteter Komplexität, Krankheit, Datenverlust etc.) absehbar sein, wird Milengo den Kunden umgehend hierüber in Kenntnis setzen. Milengo kommt nicht in Lieferverzug, solange sie die Ursache der Lieferverzögerung nicht zu vertreten hat. Ist die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höhere Gewalt zurückzuführen, so ist Milengo berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Bei Änderung des Auftragsgegenstandes werden Lieferfristen und Vergütung neu verhandelt. §7 Mängelhaftung 1. Prüfungsfrist und Abnahme Die Qualität der Übersetzungen entspricht den marktüblichen Qualitätsnormen für Übersetzungen. Der Kunde prüft unverzüg- lich nach Erhalt und in jedem Falle vor der Vervielfältigung bzw. Veröffentlichung die von Milengo gelieferten Übersetzungen. Soweit innerhalb von 14 Tagen keine Mängel angezeigt werden, gilt die Übersetzung als abgenommen. 2. Pflicht zur Mängelanzeige Der Kunde ist verpflichtet Milengo über etwaige Mängel unverzüglich, zumindest aber innerhalb der oben genannten Prüfungspflicht schriftlich zu informieren und hat etwaige Mängel schriftlich in nachvollziehbarer Weise anzuzeigen. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht rechtzeitig nach, so ist jegliche Mängelhaftung von Milengo ausgeschlossen. 3. Mängelrechte Die Mängelrechte des Kunden gegenüber Milengo sind zunächst auf den Nacherfüllungsanspruch in der Variante des Nachbesserungsanspruchs beschränkt. Wegen eines Mangels sind drei Nachbesserungsversuche hinzunehmen, es sei denn, dies ist für den Kunden unzumutbar. Ein Recht auf Rücktritt bzw. Kündigung oder Minderung steht dem Kunden erst dann zu, wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist; Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegen. 4. Verjährung Die Mängelrechte des Kunden verjähren ein Jahr nach Lieferung. 5. Ausschluss der Mängelhaftung Mängel in der Übersetzung, die auf fehlerhafte oder unvollständige Vorlagen zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von Milengo. Milengo ist ebenso wenig für sprachliche Ungenauigkeiten verantwortlich, die sich aus fehlendem Kontext ergeben. In den vorgenannten Fällen ist jegliche Mängelhaftung von Milengo ausgeschlossen. §8 Haftung Milengo haftet in voller Höhe für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Im Falle einfacher oder leichter Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von Milengo bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinals- pflichten) beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung von Milengo bei einfacher oder leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.Abweichend von dem vorstehenden Absatz haftet Milengo unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Milengo beruhen. Sämtliche Schadensersatzansprüche – mit Ausnahme solcher, die auf Vorsatz beruhen – verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. §9 Leistungen des Kunden 1. Informationen und Unterlagen Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzungsdienstleistung durch Milengo erforderlich sind (z. B. Glossare des Kunden, Terminologie, Referenzmaterial, Abbildungen, Zeichnungen, Schriften), hat der Kunde unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Mängel und Zeitverzögerungen, die aus der Nichtbeachtung dieser Obliegenheiten resultieren, gehen zu Lasten des Kunden. 2. Schutzrechte Dritter, Freistellung Der Kunde garantiert, dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte zur Durchführung der vereinbarten Übersetzungsdienstleistungen verfügt. Der Kunde wird Milengo auf erstes Anfordern von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte aufgrund einer bestehenden oder behaupteten Verletzung von Schutzrechten Dritter umfassend freistellen. §10 Verschwiegenheit Die Parteien sind während und auch nach Beendigung der jeweiligen Verträge zur Geheimhaltung aller bei der Durchführung der jeweiligen Verträge erlangten Informationen, Bilder und Unterlagen über die Verhältnisse, betrieblichen Vorgänge und technischen Einrichtungen der jeweils anderen Partei verpflichtet. Keine Partei darf derartige Informationen und Unterlagen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei vervielfältigen oder veröffentlichen oder sonst an Dritte weitergeben oder auf sonstige Weise zu Zwecken außerhalb dieses Vertrags verwenden oder verwerten. Eine Information gilt dann nicht als vertraulich, wenn sie zum Zeitpunkt zu dem die andere Partei davon Kenntnis erhält, der Öffentlichkeit bekannt war oder nach diesem Zeitpunkt ohne Zutun dieser Partei der Öffentlichkeit zur Kenntnis gelangt oder diese Partei die Information von einer dritten Partei erhalten hat, die keiner Geheimhaltungsverpflichtung unterliegt oder diese Partei sich die Information eigen- ständig und ohne Verwendung der vertraulichen Informationen der anderen Partei erschlossen hat. Jede Partei ist von der Geheimhaltungsverpflichtung befreit, wenn und soweit von dieser Partei, von einer Behörde, einem Gericht oder einer sonstigen staatlichen Stelle Auskunft über Informationen verlangt wird, die der Geheimhaltungspflicht unterliegen. Diese Partei ist verpflichtet, die andere Partei unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen und die andere Partei darüber zu unterrichten, von welcher Stelle in welchem Umfang Auskunft verlangt wurde. Die auskunftsverpflichtete Partei wird darauf hinwirken, dass der Umfang der preiszugebenden Informationen so gering wie möglich gehalten wird, und nach Möglichkeit die Zusicherung der vertraulichen Behandlung der preisgegebenen Informationen zu erwirken. Die auskunftsverpflichtete Partei wird die ihr zumutbaren Anstrengungen unternehmen, der anderen Partei die Möglichkeit zu eröffnen, sich gegen dieses Auskunftsverlangen zur Wehr zu setzen. §11 Subunternehmer Milengo darf sich zur Ausführung der Übersetzungsdienstleistungen Dritter be- dienen. Milengo verpflichtet sich, mit diesen Dritten eine Verschwiegenheitsvereinbarung zu treffen, die die Informationen des Kunden mindestens ebenso schützt wie die Bestimmungen dieser AGB. Ein Kontakt oder eine direkte Geschäftstätigkeit zwischen dem Kunden und dem von Milengo eingesetzten Dritten ist nur mit schriftlicher Genehmigung von Milengo erlaubt. §12 Gerichtsstand, anwendbares Recht Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien aus und im Zusammenhang mit diesen AGB und den jeweiligen Aufträgen ist soweit zulässig Berlin. Die vertraglichen Beziehungen unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des Wiener UN-Kaufrechts (CISG). §13 Schlussbestimmungen Die AGB des Kunden finden keine Anwendung. Rechte aus diesen AGB bzw. aus den jeweiligen Verträgen kann der Kunde nur mit schriftlicher Zustimmung von Milengo abtreten. Alle Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Kündigungen und Rücktrittserklärungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Sollte eine Bestimmung dieser AGB un- wirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine solche wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Der Kunde darf nicht mit Gegenforderungen aufrechnen, wenn diese nicht rechtskräftig durch Urteil oder Gerichtsbeschluss festgestellt oder von Milengo anerkannt wurden.